Bedingungen und Konditionen

1 - Wer sind wir?
SOUL AUTO INVERSIONES, S.L., mit CIF B-05322045 und Sitz in Polígono Industrial San Cibrao das Viñas, Sector C, Rúa 12, Parcela 5,6, 32901, Ourense, eingetragen im Handelsregister von Ourense (Band: 928 Folio: 213 Seite OR-17327, Eintrag 1ª) ist verantwortlich für den Inhalt und den Betrieb von www.soulauto.com. Im Folgenden bezeichnen wir dieses Unternehmen als "SOUL AUTO" oder "die FIRMA".

SOUL AUTO bietet eine Internet-Handelsplattform für die Versteigerung von Fahrzeugen unter der Domain www.soulauto.com. Die FIRMA erklärt, dass sie lediglich ein Webportal und eine Handelsplattform für Fahrzeugauktionen für Verkäufer und Käufer bereitstellt.

1.3 SOUL AUTO tritt in keinem Fall als Käufer oder Verkäufer bei den Verkäufen und Käufen auf, die nach dem über dieses Webportal durchgeführten Auktionsverfahren abgeschlossen werden. Kauf- und Verkaufsverträge werden ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. SOUL AUTO haftet nicht für die Richtigkeit oder Genauigkeit der in den Angeboten enthaltenen Daten, Eigenschaften und Bedingungen, noch überprüft es die Fahrzeuge und haftet daher nicht für eventuelle Mängel und Defekte an den Fahrzeugen. Ebenso sind die Verkäufer der Fahrzeuge allein für die im Zusammenhang mit den Fahrzeugen abgeschlossenen Handelsgeschäfte verantwortlich. SOUL AUTO haftet nicht für entgangenen Gewinn.

1.4 SOUL AUTO haftet nicht für technische Probleme oder Programmfehler.

1.5. Die SOUL AUTO Website kann Links zu anderen Websites enthalten. SOUL AUTO übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte und Informationen sowie für die Transaktionen, auf die über dieses Portal zugegriffen werden kann bzw. die über dieses Portal abgewickelt werden können, und ganz allgemein für die Folgen, die sich aus dem Zugriff der Nutzer auf diese ergeben, wofür SOUL AUTO jegliche Haftung ablehnt. Diese Dienste werden von Dritten erbracht, die in jedem Fall in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln, sowohl in Bezug auf das Angebot als auch auf die Vergabe der betreffenden Dienste, und deren Verwaltung und Betrieb vollständig übernehmen, unabhängig von der Art und Weise, in der die Nutzer Zugang zu ihnen hatten.

2 - Über unsere Bedingungen und Konditionen
2.1 Für die Nutzung der Website gelten die folgenden Bestimmungen und Bedingungen www.soulauto.com Eigentum von SOUL AUTO sowie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fahrzeugauktion. Diese Bedingungen sind in englischer Sprache.

2.2 Sie sollten diese Bedingungen sorgfältig lesen, bevor Sie die Website nutzen.

2.3 Die Registrierung ist eine Voraussetzung für den Kauf oder Verkauf über www.soulauto.com. Mit der Registrierung erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Wenn Sie mit einer dieser Bedingungen nicht einverstanden sind oder sie nicht akzeptieren, müssen Sie die Nutzung der Website unverzüglich einstellen.

2.4 Die vorliegenden Bedingungen unterliegen ausdrücklich der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Stadt Ourense unter Verzicht auf jede andere Zuständigkeit. Diese Bedingungen unterliegen den Bestimmungen des spanischen Rechts. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder erklärt werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen, die in vollem Umfang gültig und wirksam bleiben.

2.5. Diese Bedingungen können von SOUL AUTO geändert werden. Mögliche Änderungen werden auf der Website zur Neuaufnahme veröffentlicht.

3 - Begriffsbestimmungen
Das Unternehmen: ist das Unternehmen SOUL AUTO INVERSIONES, S.L., das die Internet-Handelsplattform für die Versteigerung von Fahrzeugen über das Webportal www.soulauto.comdie ausschließlich als Eigentümerin eines Portals und einer Fahrzeugauktionsplattform für Verkäufer und Käufer fungiert.

Webportal: bezieht sich auf die Website www.soulauto.com

Nutzer: Jede Person, die sich auf dem Webportal www.soulauto.com registriert hat, unabhängig davon, ob sie als Verkäufer oder Käufer auftritt.

Verkäufer: eine natürliche oder juristische Person, die Eigentümer eines zuvor zugelassenen Fahrzeugs ist und die ein verbindliches Angebot zum Verkauf des Fahrzeugs an den Bieter abgibt, der während der Auktionsdauer das höchste Gebot abgibt - vorausgesetzt, es entspricht dem Reservepreis oder übersteigt diesen - und verpflichtet ist, das angebotene Fahrzeug zu verkaufen. Wenn die Gebote den Mindestpreis nicht erreichen, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu verkaufen.

Mindestpreis: Vom Verkäufer vorgesehener Mindestverkaufspreis, der nicht ausgeschrieben wird und daher den Bietern nicht bekannt ist. Sobald ein Gebot den Mindestpreis erreicht oder überschreitet, ist in der Bekanntmachung der Hinweis "Mindestpreis überschritten" anzubringen.

Bieter: eine natürliche oder juristische Person, die bei der Auktion ein Gebot abgibt und sich verpflichtet, einen bestimmten Preis für das in der Privatauktion angebotene Fahrzeug zu zahlen.

Gebot: das verbindliche und konkrete finanzielle Angebot des Bieters für den Kauf des Fahrzeugs in der Auktion, das, wenn es das beste aller Gebote ist, eine unwiderrufliche Kaufverpflichtung des Bieters darstellt. Die Gebote werden in der entsprechenden Bekanntmachung veröffentlicht. Jedes abgegebene Gebot muss höher sein als das vorhergehende Gebot gemäß den im folgenden Abschnitt "Mindeststeigerungsrate" angegebenen Spannen. Gebote, die die Mindeststeigerungsrate nicht überschreiten, gelten als nicht abgegeben.

Gebote können manuell oder über das automatische Bietsystem abgegeben werden.

Mindeststeigerungsrate: Jedes abgegebene Gebot muss höher sein als das vorherige Gebot, entsprechend der folgenden Skala:

- Bei Geboten bis zu 10.000 € muss das Mindestgebot 100 € betragen.

- Von 10.001.-€ bis 50.000.-€ muss das Mindestgebot 250.-€ betragen.

- Ab 50.001 € muss das Mindestgebot 500 € betragen.

Gebote, die die oben genannten Abstufungen nicht überschreiten, gelten als nicht abgegeben.

Automatisches Höchstgebotssystem: Ein System, das es jedem Nutzer ermöglicht, ein automatisches Gebot bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abzugeben, das wie folgt funktioniert: Das SOUL AUTO-eigene Auktionssystem erhöht das Gebot automatisch um den erforderlichen Mindestbetrag (die Mindeststeigerungsrate), um sicherzustellen, dass Ihr Gebot das höchste bleibt. Auf diese Weise überbietet das System weiterhin alle anderen Gebote bis zu dem vom Nutzer angegebenen Höchstbetrag. Der Nutzer muss nicht ständig die Auktion überprüfen und manuell mitbieten. Sie verlieren das Fahrzeug nur, wenn jemand ihr automatisches Höchstgebot überbietet.

Wenn Sie ein automatisches Gebot über dem Mindestpreis abgeben, wird Ihr erstes Gebot automatisch dem Mindestpreis entsprechen.

Live-Auktion: Zeitraum von 7 Kalendertagen, in dem ein Fahrzeug zum Verkauf steht und Bieter ihre Gebote abgeben können.

Käufer: natürliche oder juristische Person, die das höchste Gebot für den Kauf eines Fahrzeugs abgegeben hat und verpflichtet ist, es zu kaufen und die Provision an die FIRMA zu zahlen.

Kaufvertrag: Rechtsgeschäft, das ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen wird.

Provision: Betrag, auf den die FIRMA Anspruch hat und der vom Käufer zu zahlen ist, und der 5% des vom Käufer abgegebenen Gebots beträgt, mit einem Minimum von 600,-€ und einem Maximum von 6.000,-€.

Externer Zahlungsdienstleister: eine Bank, die den der Provision entsprechenden Betrag auf der Kredit- oder Debitkarte des Bieters hält, der freigegeben wird, sobald das Gebot überschritten wird.

"Coming soon": Abschnitt des Webportals, in dem die FIRMA die Fahrzeuge ankündigt, die demnächst versteigert werden sollen.

"Sofort-Kaufen": Abschnitt des Webportals, in dem die GESELLSCHAFT Verkäufern, die den Mindestpreis in der "Live-Auktion" nicht erreicht haben und den Verkauf ihres Fahrzeugs fortsetzen möchten, die Möglichkeit einräumt, ihr Fahrzeug unter den in Klausel 11 genannten Bedingungen zu verkaufen.

Kalendertage: Jeder Tag des Jahres, von Montag bis Sonntag, unabhängig davon, ob es sich um einen Feiertag, ein Wochenende oder einen Werktag handelt.

Arbeitstage: jeden Tag außer Samstagen, Sonntagen und den in Spanien geltenden nationalen Feiertagen.

<bTérminos y condiciones: hace referencia a los presentes términos y condiciones de uso.

4 - Nutzung des Webportals. - Obligatorische Registrierung
Bei den Nutzern muss es sich ausschließlich um natürliche Personen über 18 Jahre oder um juristische Personen handeln, die rechtsfähig sind, verbindliche Verträge zu schließen.

Um über www.soulauto.com zu kaufen oder zu verkaufen, ist eine ordnungsgemäße Registrierung erforderlich. Es ist einem Nutzer untersagt, sich unter mehreren Namen gleichzeitig zu registrieren oder unter einer falschen Identität Geschäfte zu tätigen. Einem Verkäufer ist es außerdem untersagt, direkt oder über Familienmitglieder, Freunde oder andere Personen, die im Namen oder im Auftrag des Verkäufers teilnehmen, Gebote für sein eigenes Fahrzeug abzugeben.

Mit der Registrierung verpflichten sich die Nutzer, das Webportal nicht für illegale Zwecke oder zur Förderung illegaler Aktivitäten zu nutzen und das Webportal nicht für betrügerische Handlungen zu verwenden.

Die Registrierung eines Nutzers setzt die vollständige Annahme dieser allgemeinen Versteigerungsbedingungen voraus. Die FIRMA stellt dem Nutzer ein Kontrollpanel zur Verfügung, auf das er über einen Benutzernamen und ein Passwort, die er zuvor angegeben hat, zugreifen kann, um auf die vollständigen Daten seines Profils zuzugreifen und um seine Daten und Präferenzen zu aktualisieren. Anschließend und nach Beendigung der Auktion sendet die Firma den Nutzern, deren Gebot den Zuschlag erhalten hat, die Daten der Gegenpartei, damit diese mit ihnen kommunizieren können.

Jeder Nutzer muss eine gültige Zahlungskarte mit ausreichendem Guthaben vorlegen, um die in Ziffer 10 genannte Gebühr abbuchen zu können.

Die der GESELLSCHAFT zustehende Provision ist die Verpflichtung des Käufers und wird auf das vom Käufer abgegebene Gebot berechnet. Die in den Ziffern 8.4 und 8.5 dieser Bedingungen vorgesehenen Fälle sind bei Verzug des Verkäufers ausgenommen.

5 - Registrierung von Fahrzeugen zur Versteigerung auf unserem Webportal
Für die Zulassung eines Fahrzeugs auf dem Webportal ist eine vorherige Genehmigung der FIRMA erforderlich, die von der Art des Fahrzeugs und seinen Merkmalen abhängt. Die GESELLSCHAFT behält sich das Recht vor, die Zulassung von Fahrzeugen, die die Bedingungen für ihre Versteigerung auf dem Webportal nicht erfüllen, nicht zu genehmigen.

Der Verkäufer muss bestätigen, dass er der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs ist und dass das Fahrzeug frei von Pfandrechten und Belastungen ist. Darüber hinaus muss er sein Fahrzeug und alle Verkaufsbedingungen auf der Seite mit den Fahrzeugangeboten auf der Website beschreiben. Die Anzeigen müssen beschreibende Texte, Grafiken, Fotos und andere für den Verkauf relevante Inhalte enthalten. Beschreibungen, Zeichnungen und Bilder dürfen keine Werbung für andere als die beworbenen Artikel enthalten, insbesondere dürfen sie nicht auf Links zu anderen Websites verweisen und keine Angaben zu Telefonnummern, E-Mail-Adressen usw. enthalten. Alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Merkmale und Eigenschaften sowie Mängel, die den Wert des angebotenen Fahrzeugs mindern können, müssen angegeben werden.

Auf der Grundlage aller vom Verkäufer gemachten Angaben genehmigt die GESELLSCHAFT die Zulassung des Fahrzeugs zum Verkauf. Von dem Moment an, in dem die FIRMA die Annahme des Fahrzeugs für die Aufnahme in das Webportal bestätigt und es in der Rubrik "Coming Soon" ankündigt, gewährt der Verkäufer die Exklusivität für den Verkauf des Fahrzeugs bis zum Ende der Auktion und kann während dieses Zeitraums keine anderen Verkaufsmittel nutzen. Bei Nichteinhaltung seiner Exklusivitätsverpflichtung oder wenn der Verkäufer sein Fahrzeug zurückzieht, nachdem es in der Rubrik "Coming Soon" des Webportals veröffentlicht wurde, ist er verpflichtet, der GESELLSCHAFT den Betrag der in Artikel 10 genannten Provision, berechnet auf den Reservierungspreis, zu zahlen.

Der Verkäufer muss einen Mindestpreis angeben, der im Verkaufsangebot nicht veröffentlicht wird und daher den Bietern nicht bekannt ist. Sobald ein Gebot den Reservepreis erreicht oder überschreitet, wird in der Anzeige der Hinweis "Reservepreis überschritten" angebracht, und der Verkäufer ist verpflichtet, das Fahrzeug an den Höchstbietenden zu verkaufen.

Die FIRMA übernimmt keine Garantie für den Reservepreis oder den geschätzten Verkaufspreis. Jede schriftliche oder mündliche Schätzung des Reservepreises und des geschätzten Verkaufspreises stellt eine bloße Meinung dar und ist nicht als Hinweis auf den tatsächlichen Verkaufspreis zu verstehen.

Der Verkäufer darf keine Gebote für sein eigenes Fahrzeug abgeben, weder direkt noch über Familienmitglieder, Freunde oder andere Personen, die im Namen oder im Auftrag des Verkäufers teilnehmen.

6 - Auktionsregeln und Bindefrist
6.1 Mit der Registrierung eines Fahrzeugs auf dem Webportal gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot zum Verkauf des Fahrzeugs an den Bieter ab, der im Laufe des Zeitraums der "Live-Auktion" das höchste Gebot abgegeben hat, sofern er den Mindestpreis erreicht. Ebenso ist der Verkäufer mit der Zulassung des Fahrzeugs verpflichtet, sein angebotenes Fahrzeug mangels höherer Gebote an den Bieter zu verkaufen, der einen Betrag in Höhe des Mindestpreises geboten hat.

6.2 Die Gebote werden in der jeweiligen Ausschreibung veröffentlicht.

6.3 Jedes Gebot, das abgegeben wird, muss höher sein als das vorherige Gebot, und zwar nach der folgenden Skala:

- Bei Geboten bis zu 10.000 € muss das Mindestgebot 100 € betragen.

- Von 10.001.-€ bis 50.000.-€ muss das Mindestgebot 250.-€ betragen.

- Ab 50.001 € muss das Mindestgebot 500 € betragen.

Gebote, die die oben genannten Abstufungen nicht überschreiten, gelten als nicht abgegeben.

6.4 Gebote können manuell oder über das automatische Höchstgebotssystem abgegeben werden.

Beim manuellen Bietsystem werden die Gebote von jedem Nutzer manuell abgegeben.

Beim automatischen Höchstgebotssystem gibt der Benutzer ein automatisches Gebot bis zu einem bestimmten Höchstbetrag ab, das wie folgt funktioniert: Das SOUL AUTO Auktionssystem erhöht das Gebot automatisch um den Mindestbetrag, der notwendig ist (das Mindestgebotsinkrement), um sicherzustellen, dass Ihr Gebot das höchste bleibt. Auf diese Weise überbietet das System weiterhin die anderen Gebote bis zu dem vom Benutzer angegebenen Höchstbetrag. Der Nutzer muss nicht ständig die Auktion überprüfen und manuell mitbieten. Sie verlieren das Fahrzeug nur, wenn jemand ihr automatisches Höchstgebot überbietet.

Wenn Sie ein automatisches Gebot über dem Mindestpreis abgeben, wird Ihr erstes Gebot automatisch dem Mindestpreis entsprechen.

6.5 Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot überboten wird. Wird das Gebot nicht erhöht, bleibt es bis 20.00 Uhr am Tag des Endes der "Live-Auktion" gültig.

Wird in den letzten zwei Minuten vor Ablauf der "Live-Auktion" ein Gebot abgegeben, verlängert sich die Auktionszeit automatisch um weitere zwei Minuten und so weiter, bis das Höchstgebot in den letzten zwei Minuten nicht mehr überschritten wird.

Bereits abgegebene Gebote können nicht reduziert oder annulliert werden. Die FIRMA erfasst und speichert alle abgegebenen Gebote. Treten Fragen zu den Angeboten auf, klärt die FIRMA diese für die Vertragsparteien verbindlich.

Sobald die Auktion beendet ist und die Kontaktdaten der Gegenpartei bekannt sind, sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, den Verkauf und Kauf zu formalisieren. Ebenso verpflichten sich die Nutzer, die Figur der FIRMA als Inhaberin des Webportals für die Versteigerung zu respektieren und die für ihre Vermittlungstätigkeit festgelegten Beträge als Provision zu zahlen. Sollte die FIRMA davon Kenntnis erlangen, dass zwei Nutzer den Verkauf und den Kauf des Fahrzeugs unter Ausschluss der FIRMA kontaktiert und abgeschlossen haben, kann sie die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um die Bezahlung der erbrachten Leistungen gegen beide einzufordern, und sie kann gesamtschuldnerisch sowohl die ihr für den besagten Verkauf und Kauf zustehende Provision als auch den entstandenen Schaden verlangen.

7 - Verkauf und Kauf eines Fahrzeugs zwischen Verkäufer und Käufer.
Nach Beendigung der Versteigerung eines Fahrzeugs schließen der Verkäufer und der Käufer innerhalb von sieben Arbeitstagen den entsprechenden Kaufvertrag für das Fahrzeug ab, wobei sie alle Bedingungen einhalten müssen, die in dem Fahrzeugangebot enthalten sind, mit dem der Käufer das höchste Gebot abgegeben hat. Die GESELLSCHAFT greift nicht in die Formalisierung des Verkaufs und des Kaufs ein.

Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren die günstigsten Bedingungen für die Übergabe des Fahrzeugs, wobei der Verkäufer und der Käufer die alleinige Verantwortung für den Transport und die Übergabe des Fahrzeugs tragen.

Alle Streitigkeiten, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer entstehen können, werden zwischen ihnen ohne die Beteiligung der FIRMA gelöst.

8 - Pflichten des Verkäufers
8.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, das Fahrzeug an den Bieter zu verkaufen, der während des Zeitraums der "Live-Auktion" das höchste Gebot abgegeben hat, sofern dieses dem Reservepreis entspricht oder diesen übersteigt.

8.2 Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Wahrhaftigkeit und Hinlänglichkeit der über das Fahrzeug gemachten Angaben sowie dafür, dass das Fahrzeug frei von Mängeln ist. Die FIRMA ist von jeglicher Haftung in Bezug auf die vom Verkäufer gemachten Angaben sowie von jeglicher Gewährleistung, die dem Verkäufer zusteht, befreit. Die FIRMA haftet weder gegenüber dem Verkäufer noch gegenüber dem Käufer für Fehler oder falsche Angaben oder Auslassungen in der Beschreibung eines Fahrzeugs.

8.3 Der Verkäufer garantiert, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs ist und dass keine Rechte Dritter (Eigentumsvorbehalt, Zwangsvollstreckung, Vorkaufsrecht, Verfügungsverbot oder andere Rechte) bestehen, die den kostenlosen Verkauf des Fahrzeugs einschränken oder verhindern. Darüber hinaus gewährt der Verkäufer bis zum Ende der Auktion Exklusivität für den Verkauf des Fahrzeugs und darf während dieses Zeitraums keine anderen Verkaufsmittel nutzen.

8.4 Im Falle der Nichteinhaltung der Exklusivitätsverpflichtung oder im Falle der Rücknahme des Fahrzeugs durch den Verkäufer nach der Veröffentlichung in der Rubrik "Coming soon" des Internetportals ist der Verkäufer verpflichtet, dem Unternehmen die in Artikel 10 genannte Provision zu zahlen, die auf den Reservierungspreis berechnet wird, und, falls es keinen Reservierungspreis gibt, die Mindestprovision von 600 €.

8.5 Wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zum Verkauf des Fahrzeugs nicht nachkommt, ist er verpflichtet, die dem Käufer zustehende Provision zu zahlen.

9 - Pflichten der Bieter und des Käufers
Jedes von einem Bieter abgegebene Gebot ist rechtsverbindlich, und im Falle des Zuschlags ist der Bieter verpflichtet, den gebotenen Preis zu zahlen und die entsprechende Provision an die GESELLSCHAFT zu entrichten. Die von den Bietern abgegebenen Gebote sind unwiderruflich und können nicht zurückgezogen werden.

Der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben und damit den Status eines Käufers erlangt hat, ist verpflichtet, dies zu tun:

- Den Kaufvertrag des Fahrzeugs, wie in Artikel 7 beschrieben, mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen und der Zahlung der entsprechenden Steuern zu formalisieren.

- Dem Verkäufer den angebotenen Preis zu zahlen, der in der Auktion das höchste Gebot war.

- der FIRMA eine Provision in Höhe von 5 % des Angebotspreises gemäß den in Artikel 10 festgelegten Bedingungen zu zahlen.

Gelingt es dem Käufer nicht, den Kaufvertrag mit dem Verkäufer abzuschließen, hat dieser die Wahl zwischen:

- Oder erheben Sie rechtliche Schritte, um den Kauf des Fahrzeugs zu verlangen;

- In diesem Fall bietet die FIRMA an, mit den Bietern, die auf das Fahrzeug geboten haben, Kontakt aufzunehmen, um einen verbindlichen Verkauf zu erreichen.

10 - Kommission zugunsten der GESELLSCHAFT
Die Nutzung des Webportals für Verkäufer ist kostenlos, sofern in diesen Bedingungen nicht anders angegeben. Klausel 8.4 verpflichtet den Verkäufer zur Zahlung der auf den Reservierungspreis berechneten Provision - und wenn kein Reservierungspreis festgelegt wurde, der Mindestprovision von 600 € - für den Fall, dass er seine Exklusivitätsverpflichtung verletzt oder sein Fahrzeug zurückzieht, nachdem es in der Rubrik "Coming Soon" des Webportals veröffentlicht wurde. Nach Klausel 8.5 ist der Verkäufer verpflichtet, die Provision zu zahlen, die der Käufer im Falle der Verletzung seiner Verkaufspflicht zu zahlen gehabt hätte. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten daher unter solchen Umständen für den Verkäufer.

Die Provision ist der Betrag, der der FIRMA für die Nutzung des Webportals zusteht, und beträgt 5 %, berechnet auf das vom Käufer abgegebene Gebot. Die Provision beträgt, unabhängig vom angebotenen Preis, mindestens 600,-€ - für Fälle, in denen die auf den Endpreis berechnete Provision weniger als 600,-€ beträgt - und höchstens 6.000,-€ - für Fälle, in denen die auf den Endpreis berechnete Provision höher als 6.000,-€ ist - und ist vom Käufer zu zahlen. Dieser Betrag ist vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis des Fahrzeugs zu zahlen.

Wenn ein Bieter ein Gebot für ein Fahrzeug abgibt, hält der externe Zahlungsanbieter den im vorigen Absatz angegebenen Betrag auf der Kredit- oder Debitkarte des Bieters zurück, der freigegeben wird, wenn das Gebot überschritten wird. Sobald die Auktion beendet ist, wird dieser Betrag automatisch von der Karte des erfolgreichen Bieters abgebucht.

11 - "Jetzt kaufen".

Das Unternehmen bietet Verkäufern, die den Reservepreis in der "laufenden Auktion" nicht erreichen konnten und den Verkauf ihres Fahrzeugs fortsetzen möchten, die Möglichkeit, den Verkauf ihres Fahrzeugs im Bereich "Sofort-Kaufen" des Webportals fortzusetzen.

Die in dieser Rubrik veröffentlichten Fahrzeuge werden nicht versteigert, und der Verkäufer kann beschließen, das Fahrzeug zu verkaufen, wenn er ein Angebot eines Käufers annimmt.

Sobald ein Verkäufer ein Angebot über die Rubrik "Sofort-Kaufen" annimmt, ist der Käufer auch zur Zahlung der in Artikel 10 genannten Provision verpflichtet, die gleichzeitig mit der Annahme des Angebots des Käufers durch den Verkäufer von seiner Karte abgebucht wird.

12 - Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer
Die FIRMA ist von jeglicher Haftung in Bezug auf die vom Verkäufer gelieferten Daten sowie auf eventuelle versteckte Mängel befreit. Ebenso übernimmt die FIRMA keine Haftung für eine eventuelle Nichtbezahlung durch den Käufer.

Im Falle einer Streitigkeit zwischen Käufer und Verkäufer ist der FIRMA unverzüglich eine Kopie des Vertrages zusammen mit einer Beschreibung des Grundes der Streitigkeit zuzusenden. Diese Angaben werden zu statistischen und dokumentarischen Zwecken verwendet und bedeuten in keiner Weise, dass die FIRMA irgendeine Haftung oder die Rolle der beteiligten Partei übernimmt.

In jedem Fall bleibt der Anspruch der FIRMA auf Provisionen unberührt.

Im Falle eines Streits zwischen Käufer und Verkäufer über mögliche Unstimmigkeiten bei der Beschreibung eines Fahrzeugs bietet die FIRMA Käufer und Verkäufer die Möglichkeit, einen Sachverständigen zur Klärung der Richtigkeit einer Beschreibung hinzuzuziehen. Das Sachverständigengutachten ist für die Beteiligten verbindlich. Die Kosten für die Erstellung des Sachverständigengutachtens gehen zu Lasten der Partei, die für die festgestellten Unstimmigkeiten verantwortlich ist. Gibt es keine Unstimmigkeiten, so gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Käufers.

13 - Privatsphäre und Datenschutz
Mit der Datenschutzerklärung informiert SOUL AUTO die Nutzer über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. SOUL AUTO verpflichtet sich, Ihre persönlichen Daten zu schützen und sicherzustellen, dass sie nicht missbraucht werden.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier. In diesem Dokument zum Datenschutz versuchen wir zu erklären, wer für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich ist, zu welchem Zweck Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, auch die verschiedenen Legitimitäten und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, die möglichen Empfänger Ihrer Daten, warum sie gesammelt werden, sowie die Reihe von Rechten, die Sie haben, um die Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, jederzeit zu kontrollieren. Der Zweck dieses Dokuments ist es, die Informationen, die in den Abschnitt unserer Website mit der Bezeichnung Datenschutzrichtlinie aufgenommen werden sollen, im Detail zu beschreiben.

Die Zahlungsinformationen, die Sie dem Drittanbieter zur Verfügung stellen, unterliegen nicht unserer Kontrolle und unterliegen deren eigenen Datenschutzrichtlinien und den auf deren Website verfügbaren Geschäftsbedingungen.

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